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8ung, Grossalarm an der SteuerUNrechtsfront!

 
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Raider



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BeitragVerfasst am: 26.02.2009, 07:57    Titel: 8ung, Grossalarm an der SteuerUNrechtsfront! Antworten mit Zitat

Zuerst ein Blick zurueck. Meine Generation hat bei der Abwehr der Gynokratisierung fast an allen Fronten jaemmerlich versagt. Das mit Abstand Deummste passierte 1971 (dem Wendepunkt von der Gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen zur hemmungslosen Huren-Gynokratie). Da wurden die maennlichen Sonderrechte im dritten Anlauf fuer ein Linsengericht betruegerischer Rosen, verschenkt, ohne zuerst die Frauen bei den maennlichen Sonderpflichten (insbesondere Trinkgeld-Wehrpflicht, Pflicht des Arbeitserwerbs des eigenen Unterhaltes von 15 bis 65, nicht nur fuer Gesunde, sondern sogar fuer massiv Teilinvalide) gleichzustellen. Kaum den Stimmausweis im Handtaeschchen, wurde die Politische Macht statt zur Gleichstellung gebraucht, zur weiteren Entpflichtung missbraucht. Eine Vorauszahlung an eine Gynokratin kann genausoschlecht aus dem Fenster geschmissen werden. Sobald der (Mega-)Scheck im Handtaeschchen ist, wird um die Gegenleistung betrogen; von allen Hurenarten.

Nur an der Steuerfront konnte eine der groebsten Ungerechtigkeiten gemildert werden:

Nach Napoleon wurden die Staatsausgaben schwergewichtig mit Zoellen und Vermoegenssteuern finanziert. Auch hochkaraetige Beamte wurden auf dem Einkommen nur im einstelligen Bereich besteuert. Die bernischen Kindesalimente wurden deshalb von der Juxtiz ohne Ruecksicht auf die Steuerbelastung des Pflichtigen auf 15 Prozent fuer ein bzw. 25 Prozent fuer 2 Kinder "festgesetzt".

Nach dem ersten und insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Abgabenlast vom Kapitaladel mit Hilfe der "christlichsozialen" immer mehr auf die Staats- und Lohnsklaven umgelegt. Die "sozialen" erzielten zwar noch nominelle Besoldungserhoehungen, die jedoch zuerst vom Produktivitaetsfortschritt und spaeter sogar vom Teuerungsausgleich abgekoppelt wurden. Fuer jeden zuesaetzlich verdienten Schwindsucht-Franken wurden von den "christlichsozialen" rund zwei fuer gynokratische und auslaendische Wohltaten abgezockt.

Schliesslich kam es soweit, dass ein hochkaraetiger Erkrampfer oder Sicherer des BruttoSOZIALproduktes vom Resteinkommen oft mehr als die Haelfte allein an direkten Steuern abliefern musste. Die Scheidungsraubjuxtiz - darauf hingewiesen - liess verlauten, dass sie sich nicht mit den steuerlichen Folgen ihrer Entscheide befassen koenne. Dies sei Sache des Steuergesetzgebers bzw. der Steuerjuxtiz. Die Steuerjuxtiz anerkannte zwar im Grundsatz eine krasse Verletzung der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfaehigkeit, die aber vom Steuergesetzgeber zu korrigieren sei. Dies, obwohl fuer die kantonalen Steuern eine verfassungswidrige Besteuerung vom Bundesgericht auf Klage der Opfer korrigiert werden muesste.

Nach Jahrzehnten erwachte der Steuergesetzgeber. Die Alimente konnten vom Brieftraeger abgezogen und mussten von der Profiteuse versteuert werden. Flugs erhoehte die Scheidungsraubjuxtiz, die sich laut eigener Verlautbarung "nicht mit den steuerlichen Folgen ihrer Entscheide befassen kann", die Kindesalimente auf 17 fuer ein bzw. 27 Prozent fuer zwei Kinder!

Jetzt wird eine Steuergesetzrevision in die Vernehmlassung gegeben, welche die HExen samt ihren ledigen "Schwestern" (denen frueher im Gegensatz zu den HExen das Einkommen nicht von Steuern praktisch befreit wurde) fast ganz entsteuert. Mit abstruser Matematikakrobatik, die auf frei erfundenen Annahmen fusst (zB "effektive" Kindeskosten, d.h. "Bar"auslagen ohne fiskalisierte muetterliche Betreuung in noch abstruseren Hoehen, fuer einen HExenkuckuck ueber 1000 Franken, Existenzminimum fuer einen Seugling einer in Schuldknechtschaft-Sippenhaftung genommenen zweiten Ehefrau 250 Franken) wird die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit der alleinstehenden Muetter viel kleiner geschrieben als sie tatsaechlich ist.

"Freuen" duerfen sich auch die Schlaffis unter den "Maennern". Bei gemeinsamem Sorgerecht wird der halbe Kinderabzug nur zugestanden, wenn keine Alimente abgezogen werden, um eine "Doppelentlastung" zu vermeiden. Noch viel duemmer gehts wirklich nuemmer. Gesamthaft wird nur ein Kinderabzug gewaehrt, und das vom Zahlskalven abgelieferte Aliment mit massivem Frauenwohlpolster muss von der Profiteuse versteuert werden. Die Maer von steuerlicher Beguenstigung von geschiedenen gegenueber verheirateten Kinds- und Kuckuckszahlvaetern ist pervers. Wenn der geschiedene Vater bei gemeinsamem Sorgerecht nicht den halben Kinderabzug (fuer die halben Auslagen) und die von der HExe versteuerten Alimente abziehen kann, ist er - einmal mehr - aufs Krasseste benachteiligt.

Die gynokratischen Steuervoegte haben aber offensichtlich ein schlechtes Gewissen. Die Revision soll ohne Not im Schnellverfahren mit viel zu kurzen Vernehmlassungsfristen durchgezogen werden. Die (insbesondere auch fuer Historiker spaeter interessante) vorgeschriebene Veroeffentlichung im Bundesblatt wurde schlicht durch einen Hinweis auf die Abrufbarkeit im Internet ersetzt (besonders "intressant" fuer Zahlsklaven, die sich kein Internet oder gar auch keinen PC mehr leisten koennen). Im Internet wurde die elektronische Version erst am Erscheinungstag des Bundesblattes, in welchem die Publikation in der vorgeschriebenen Form unterblieb, veroeffentlicht, statt schon beim Versand der Unterlagen. Zur Vernehmlassung wurden nur zwei bereits gynokratisch durchseuchte "Maenner"organisationen eingeladen.

Die ganze Uebung, wird - wie fast alle Steuergeschenke an GynokratInnen und Geldadel - ohne Kompensation der Ausfaelle im gleichen Paket durchgedrueckt, um die Referendumsgefahr zu minimieren. Aber eines Tages, spaetestens wenn die weiteren gynokratischen Kinderseelenvernichtungs-Spinnereien HarmoS und Krippe ab Scheide mit Zigmilliarden Steuergeldern finanziert werden muessen, wird wieder an der Steuerschraube gedreht. Drei Mal duerft ihr raten, wer dann - einmal mehr - an vorderster Front der Ausgepluenderten steht....

Ein hochkaraetiger Steuerexperte drueckte es (inbezug auf die Dillettantie der UBS und des Bundes inbezug auf die Preisgabe des Bankgeheimnisses an auslaendische Raubfisken) so aus: "Wie in einer Bananenrepublik". Trifft auch fuer diese Steuerrevision den Nagel voll auf den Kopf!
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Raider



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BeitragVerfasst am: 08.08.2009, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das gynokratische Steuergeschenk an die HExen sowie Kegelgebaererinnen und Kuckucksabferklerinnen kommt in einer der ueblich gewordenen Schnellschussrohrkrepieruebungen schon naechste Woche in den Staenderat. Dieser legt dafuer sogar in den sonst geheilgten Sommerferien eine Sondersession ein.

Die ochlokratischen Steuergeschenke (als anorganische Einkommensabzuege verbraemt) haben nicht nur die bereits aufgelistete ueble Geschichte. Ein Exbundes- und Bankrat hat mit verfassungswidriger Verordnung auch auslaendischen "Spezialisten" einen grossen Teil der Lebenshaltungskosten wie Gewinnungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen lassen. Staaten, die ihre Tassen noch im Schrank haben, schreiben fuer auslaendische Spezialisten hohe Mindestloehne vor, von denen sie die regulaeren Steuern aus dem Gilettaeschli bezahlen koennen. Diesen wiederum ist wurscht, ob sie Steuergeschenke bekommen oder der Lohnsklavenhalter entsprechend mehr loehnt. Im Ergebnis dienen die Steuergeschenke an auslaendische Spezialisten nur dazu, die Lohnsklavenhalter zu entlasten, und den auslaendischen "Spezialisten" gegenueber den eigenen Buergern bei der Stellensuche einen massiven Vorteil zu schenken.

Gespannt darf man sein, ob die wegen der Besteuerung des Frauenwohlanteils bei der HExe von der Scheidungsraubjuxtiz massiv erhoehten Kinderalimente nach der Entsteuerung durch die Schwatzbuder wieder auf das alte Mass zurueckgenommen werden. Aber nach den bisherigen Erfahrungen mit der Ochlokratinnenverwoehnung ist kaum darauf zu hoffen.....

Ein weiterer grosser Sprung in den gynokratischen Konkursbetrug!
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Raider



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BeitragVerfasst am: 11.09.2009, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/30-Prozent-der-Schweizer-von-Bundessteuer-befreit/story/13737104

Die HExenentsteuerung geht im Galopp mit der Maxikelle weiter. Wie seinerzeit bei der Beklauung der Exbeamten um den ganzen statt "nur" den halben Teuerungsausgleich, werden nicht einmal die ueblichen Verfahrensableufe respektiert, um die Scheidungsscheidenvergoldung weiter zu maximieren!

Die diesen verschenkten Milliarden fallen natuerlich nachher nicht vom Himmel. Da die Waisen, Lohnsklaven, Invaliden, (echten) Witwen und Lohnsklavereirentner schon bis unter die Unterhosen beklaut sind, werden eher frueher als spaeter alle jetzt nicht Privilegierten zur Kasse gebeten.

In einem Rechtsstaat, der auch noch auf Logik, Matematik und Fisik achtet statt mit rosaroter Brille auf der Nase den gynokratischen Konkursbetrug bis zum Zusammenbruch des Systems weitertreibt, muesste die Scheidungsjuxtiz nach der Entsteuerung der HExen:

1. Die wegen der Besteuerung massiv erhoehten Alimente wegen der Entsteuerung wieder entsprechend abteufen.

2. Die Alimente des Mannes nach statt vor Steuern berechnen. Je fleissiger der Mann, ein umso hoeherer Prozentsatz seines Resteinkommens wird zur Sinekurierung der HExe auch im Frauenwohlanteil der "Kinder"alimente geklaut. Bei einem der wenigen Gleichfaulen, die ebenfalls steuerbefreit werden, betraegt das Kindesaliment 17 Prozent (vor der Besteuerung bei den HExen 15 Prozent) des nicht um die Steuern bereinigten "Netto"einkommens , bei einem hochbsteuerten Fleissigen kann es bis weit ueber den doppelten Prozentbetrag des Resteinkommens nach Steuern steigen. Die Kindesalimente werden zwar fuer Milliardaere bis in den Promillebereich degressiert, bei den Fleissigen sogar auch in Deutschland, aber in der Schweiz im Gleichschritt mit der Steuerprogression progressiv, soweit das Einkommen aus ehrlicher Arbeit, und nicht nur aus exorbitanter Kapitalschmarotzerei stammen kann!

3. Bei der Berechnung des Existenzminimums, sind die - nach den Geschenken an die HExen sicher bald noch massiveren - Steuern des Geldbrieftraegers - wie in Rechtsstaaten (wo die Einkommenssteur ohnehin vom Arbeitgeber einbehalten statt aus bereits gepluenderten Taschen exekutiert wird)- von diesem nicht mehr auszunehmen. Es geht nicht an, die HExen (wieder) zu entsteuern, aber dem Zahlsklaven das von ihm zur Zahlung der Einkommenssteuer benotigte Einkommen auch noch weiterhin zu klauen!
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Raider



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BeitragVerfasst am: 10.11.2009, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Wer-von-der-Abschaffung-des-Eigenmietwerts-profitiert/story/13663964

Nachdem sich der gynokratische OchlokratInnenfluegel mit der Entsteuerung der HExen, Kucukcuksabferklerinnen und Kegelgebaererinnen uebersaniert hat (ein linker Schwatzbuden-Tschumpel wollte sogar, dass die erwerbsfaulsten HExen anstatt Steuern zu zahlen, auch noch von der Steuerverwaltung die unter einen Steuerbetrag 0 ueberschiessenden Abzuege von der Steuer statt wie in Rechtsstaaten vom Einkommen diesen sogar ausbezahlt werden), schlaegt nun der Kapitalschmarotzerfluegel einmal mehr zu:

Der sonst vermoegenslose Rentner, dem der Rappenzoeller den Teuerungsausgleich auf der Rente klaut und der sein kleines Heuschen waehrend Jahrzehnten am Munde der Familie(n) abgespart hatte, hat zwar die Steuerentlastung mehr als verdient.

Was aber wohlweislich verschwiegen wird ist, dass auch nach Wegfall der Steuern auf dem Eigenmietwertes die Hypozinsen wie alle anderen Schuldzinsen bis zum Betrag des Kapitalwuchereinkommens bis hin zu dessen vollen Hoehe ewig abgezogen werden duerfen. Schuldzinsabzuege nur vom Kapitalwuchereinkommen zuzulassen, aber nicht vom Lohnsklaveneinkommen oder von den Lohnsklavereirenten der mit ueberrissenen Abgaben und Alimenten in die Ueberschuldung getriebenen Vermoegenslosen, ist eine weitere massive Abwaelzung der Steuerlasten vom Kapital auf die Arbeit.

Bei der Explosion der Staatsausgaben durch Lohndoempernachzug, Abkommens- und Gesetzesflut usw. pp waere eine ochlokratische Steuererhoehung auf dem Arbeitseinkommen ehrlicher gewesen als Steuergeschenke an die ochlokratischen Kasten, zumal die heutigen Steuergeschenke an die einen immer die morgigen Steuererhoehungen aller nicht davon profitierenden sind. Aber der direkte Weg waere mit einem Referendum gestoppt worden, sodass die Auspluenderung des Lohnsklaven in einem historisch noch die dagewesenen Ausmass hinterruecks gefingert wird.

HExen und andere Familienvernichtungsfrauen werden praktisch keine Steuern mehr bezahlen (und bei einem Haar haetten die erwerbsfaulsten nebst den anderen Sinekurequellen sogar auch noch das Steueramt abzocken duerfen), die Steuern auf dem Kapital und dessen Wucherertrag wurden seit dem Ende des zweiten Weltkrieges in Salamitaktik auch massiv abgebaut, waehrend nicht nur der Lohnsklave, sondern auch der vom Rappenzoeller um seinen Teuerungsausgleich geprellte Lohnsklavereirentner die Sozialisierung der Lohndoemping- und Speckulations- Verluste der Kapitalschmarotzer und der zum Teil betruegerischen Fruechte der Hurerei der Gynokratinnen bald allein traegt.

In der Verfassung steht zwar, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit zu erfolgen hat. Aber nicht nur um diese Verfassungsvorschrift futieren sich Schwatzbuder und Komoediantenstadl auf dem Puckel von unschuldigen Kindern und entrechteten, enteigneten und versklavten Maennern je laenger je schamloser.

Mit thumbem und selbstsuechtigem weiblichen Wahl- und Stimmvieh (das die Teilverschaerfung der weiblichen Lohnsklaverei durch ihre Ochlokratiebuendnispartner auf Maennernivo toleriert, statt die volle Abmilderung auf Voremanzipations-Votzennivo fuer die Maenner durchsetzt) ange"reichert", das an der Beute beteiligt werden will, ist die Schweiz schon weit ueber vornapoleonische Versklavung der Produktiven angelangt: Verdingkinder- und Maennersklaverei, Geheimapartheid statt globale Familienfreiheit; und die Abgezockten fangen erst bei neun Zehnteln Abzocke fuer den Geldadel und die treulos hurenden Familienvernichtungsvotzen an, untertaenigst zu motzen, waehrend vor Napoleon bei Abzocke von mehr als einem Zehntel des Erarbeiteten schon die Burgen rauchten und die Abzockerkoepfe rollten....
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auslandrentner Achtung!

Die meisten Rechtsstaaten besteuern (wie frueher die Schweiz) Lohnsklavereirenten nicht. Deshalb betragen auch die Renten nur einen Bruchteil des erstetzten Erwerbseinkommens und werden neuerdings gar auch vom Teueurungsausgleich abgekoppelt.

Dass Nochrechtsstaaten anfangen, ihre eigenen Lohnsklavereirentner auch abzuschuppen ist unwahrscheinlich, da sich diese das (im Gegensatz zu den thumben Schweizer Lohnsklavereirentnern und ihren sich fuer das eigene Alter selber bescheissenden unsolidarischen noch Aktiven) kaum gefallen lassen wuerden.

Die Schweiz ist das einizige Land, das Gleichheitswidrig Steuern nur von seinen eigenen Buergern erhebt. Naemlich die Militaerpflichtersatzsteuer, unter Missachtung auslaendischer Steuersuveraenitaet sogar auch im Ausland! Nun strebt die Aussenclownin (wahrscheinlich einmal mehr in unheiliger, gynokratisch verschaerfter rotbraunasozialer Allianz mit dem je laenger je mehr seine volksfreundliche Larve fallen lassenden Geheimapartheid-GroePaz) noch hinter den Coulissen gar an, die AHV der Auslandrentner den fremden Steuervoegten zum freien Frass vorzuwerfen. In Nochrechtsstaaten gilt zwar noch der Inlaender- statt wie in der Schweiz der Auslaendervorrang. Allerdings hat bisher kaum ein Staat von Auslaendern steuern bezogen, die Inlaender nicht bezahlen muessen. Das bedeutet im Klartext, dass sich vom Heimatstaat getretene statt geschuetzte Schweizer Auslandrentner darauf gefasst machen muessen, im Gaststaat ihre AHV-Renten versteuern zu muessen, waehrend AHV-Renten des Gaststaates fuer seine eigenen Buerger steuerfrei bleiben. Und das erst noch auf Betreiben des Heimatstaates statt Abwehr dieser Diskriminierung durch diesen!

Heute wird angefangen, Quaelensteuern rueckzuerstatten, und morgen wird der Fiskus des Gast- oder Gewahrsamsstaates auf den Rueckerstattungs"beglueckten" nicht nur losgelassen, sondern gar gehetzt!
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